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FAQ

Ernährungstherapie und Ernährungsberatung

F: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Ernährungstherapie und Ernährungsberatung?

 

A: Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer Erkrankung, Ernährungsberatung an
gesunde Menschen.


F: Aus wie viel Muskel- und Knochenmasse, Fett und Wasser besteht mein Körper eigentlich? Gibt es eine Möglichkeit das zu messen?

 

A: Ja. Um deinen aktuellen körperlichen Zustand kennenzulernen und deinen Erfolg messbar zu machen, werden BIA (Bioelektrische Impedanzanalyse) Messungen durchgeführt. Du wirst auf einer Liege platznehmen und bekommst jeweils eine Elektrode an Händen und Füßen geklebt. Das Messgerät schickt elektrische Impulse durch deinen Körper – das spürst du aber nicht. Dabei werden Widerstände gemessen. Wasser, Knochen, Muskeln und Fett verursachen unterschiedliche Widerstände, sodass das Gerät berechnen kann, wie hoch der jeweilige Anteil in deinem Körper ist.


F: Welche digitalen Methoden werden in der Therapie eingesetzt?

 

A: Ich biete in der Therapie das Arbeiten mit einer speziellen App an. Mit dieser App hast du all deine therapierelevanten Daten im Blick. Du kannst Ernährungsprotokolle führen, deinen individuelle Therapieplan einsehen, Termine verwalten und vieles mehr.

Preise und Kostenerstattung

F: Wie viel kosten deine Dienstleistungen?


A: Schaue hierfür unter „Preise“ Beachte bitte, dass die Kosten auch immer eine intensive Vor- und Nachbereitung deines Anliegens beinhalten


F: Muss ich die Rechnung auf einmal bezahlen oder sind Ratenzahlungen auch möglich?


A: Bei der Ernährungstherapie und der Einzelberatung kannst du dich entscheiden, ob du den Betrag vorab komplett bezahlen möchtest oder du die Zahlung nach jeder Sitzungseinheit leisten willst. Alle weiteren Maßnahmen (Gruppenschulungen, Kochkurse, etc.) sind vorab im vollen Umfang zu leisten. In Ausnahmefällen lässt sich ggf. auch eine individuelle Lösung finden. Sprich mich gerne an.


F: Womit kann ich zahlen?

 

A: Du kannst vor Ort in bar oder mit Karte bezahlen. Eine Überweisung ist ebenfalls möglich.


F: Wie kann ich die Kosten einer Ernährungstherapie bezuschussen lassen?

 

A: Du benötigst eine Notwendigkeitsbescheinigung von einer Ärztin. Diese Bescheinigung leitest du an mich weiter. Ich stelle für dich einen Antrag bei deiner Krankenkassen. Mit Bestätigung der Krankenkasse kann die Therapie beginnen. Du zahlst die Rechnung zunächst bei mir. Anschließend kannst du mit der Teilnahmebescheinigung und der Rechnung die Kosten anteilig von deiner Krankenkasse zurückerstattet bekommen.


F: Wie viel zahlt die Krankenkasse für die Therapie?

 

A: Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten einer Ernährungstherapie. Der Anteil schwankt dabei zwischen 30 und 40€ pro Sitzung. Für Kinder und Jugendliche wird ein höherer Anteil bezuschusst. Private Krankenkassen übernehmen selten die Kosten einer Ernährungstherapie. Eine Anfrage lohnt sich trotzdem!

 

Hinweis: Du kannst die Therapie auch ohne die Bezuschussung der Krankenkasse antreten. Du brauchst dennoch eine Notwendigkeitsbescheinigung.


F: Wie kann ich die Kosten einer Ernährungsberatung bezuschussen lassen?


A: Du stellst bei deiner Krankenkassen einen Antrag auf Bezuschussung einer speziellen Maßnahme (Einzelberatung, Gruppenschulung, Kochkurs, etc.), an der du teilnehmen willst. Dazu erhältst du bei der Buchung einen Kostenvoranschlag und die Bestätigung, dass meine Qualifikation eine Bezuschussung ermöglicht. Ist der Antrag bewilligt, kannst du an der Maßnahme teilnehmen. Du gehst dabei in Vorkasse und kannst anschließend die Kosten von deiner Krankenkasse anteilig erstattet bekommen. Bei Präventionsleistungen sind Krankenkassen per Gesetz verpflichtet, zugelassene Maßnahmen zu bezuschussen. Die meisten meiner Angebote sind zugelassen. Achte auf die jeweilige Beschreibung.
 

Hinweis: Du kannst an den Maßnahmen auch ohne Bezuschussung der Krankenkassen teilnehmen.

Kontakt und Terminvereinbarung

F: Wie kontaktiere ich dich am besten?


A: Bei Fragen und Anregungen schreibe mir gerne eine E-Mail. Ich werde mich bei nächster Gelegenheit um dein Anliegen kümmern. Du kannst mich natürlich auch anrufen. Allerdings habe ich keine festen Sprechzeiten mit meinen Kund*innen, sodass es möglich ist, dass ich gerade in einem Gespräch stecke. Sobald ich wieder verfügbar bin, rufe ich dich umgehend zurück.


F: Kann ich einen Termin für eine Ernährungstherapie vereinbaren, auch wenn ich keine Notwendigkeitsbescheinigung habe?
 

A: Nein. Eine Ernährungstherapie ist leider nur möglich, wenn sie von eine Ärztin empfohlen wurde. Falls du Schwierigkeiten mit der Notwendigkeitsbescheinigung hast, melde dich bei mir, ich versuche eine Lösung zu finden.


F: Meine Krankenkasse hat den Antrag auf Kostenerstattung noch nicht bearbeitet. Kann ich trotzdem schon einen Termin vereinbaren?
 

A: Du kannst gerne bereits einen Termin vereinbaren. Falls zum Beginn der Maßnahme immer noch keine Bestätigung vorliegt, finden wir dafür eine Lösung.